Was bedeutet das genau?
Der bisherige Zeitplan der Einführung der bundesweiten Bezahlkarte zum 30.04.2025 ist nicht zu halten. Dies geht aus einem offiziellen Schreiben von Schleswig-Holstein vom 28. Februar hervor und wurde der Presse durch einen Sprecher des Sozialministeriums bestätigt. Der Umsetzungszeitraum wurde bis zum 31.12.2025 verlängert.
Eine bundesweite einheitlich Lösung sollte sicherstellen, dass die Bezahlkarte bei einem Zuständigkeitswechsel – etwa durch Umzug – weiterhin in allen Kommunen genutzt werden kann. Da sich jedoch nicht alle Kommunen für die Bezahlkarte entschieden haben, ist nach aktuellem Stand unklar, inwieweit eine bundesweit homogene Lösung realisiert werden kann.
Schleswig-Holstein hatte sich zusammen mit 13 anderen Bundesländern an der bundesweiten Ausschreibung beteiligt. Die Verzögerung betrifft somit alle Länder, die an der Ausschreibung partizipiert haben. Als Grund für die Verzögerung wurden technische Herausforderungen genannt. Die flächendeckende Einführung erfordert die Verfügbarkeit von Schnittstellen zu den Fachverfahren. Diese stehen derzeit noch nicht flächendeckend zur Verfügung.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag stellt für abrufberechtige Stellen eine Option aber keine Verpflichtung dar. Dies eröffnet die Möglichkeit, alternativ auch andere Lösungen, die bereits erfolgreich im Markt etabliert sind, einzuführen.