Im Fall der bundesweiten Ausschreibung hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe angemerkt, dass Kommunen ihre eigenen Ausschreibungen für Bezahlkarten durchführen müssen.
Ein Rückgriff auf die aus der bundesweiten Ausschreibung getroffene Rahmenvereinbarung ist ausschließlich für die Bundesländer zulässig, jedoch nur für die Länder selbst – nicht für die Kommunen. Die Landkreise, kreisfreien Städte und auch Gemeinden müssen die Bezahlkarte jeder für sich selbst ausschreiben.